Das Oberlandesgericht Dresden (kurz: OLG) hatte einen Fall zu entscheiden, wo ein Architekt auf zusätzliches Honorar geklagt hatte, da sich der Zeitraum für die Bauüberwachung mehr als verdoppelt hatte. Der Bauherr und der Architekt gingen bei Vertragsschluss davon aus, dass die Bauüberwachung der Sanierung einer Deponie neun Monate betragen würde. Hierauf bot der Architekt ein Pauschalhonorar an, was der Bauherr sodann beauftragte.